über uns
Ziel und Zweck des BDM e.V. ist die Interessenvertretung seiner Mitglieder auf deutscher und europäischer Ebene. Dabei steht die gemeinsame rechtliche, wirtschaftliche und politische Interessenvertretung von Mitgliedsunternehmen als Anbieter von analogen und digitalen Speichermedien, Bild- und Tonträgern, technischer Geräte wie Abspielgeräte und sonstige Datenträger im Vordergrund.
Zu den Aufgaben und Zielen des Vereins zählt insbesondere die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen der Mitgliedsunternehmen im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Vergütungsangaben gegenüber öffentlichen und privaten Organisationen und im Zusammenhang mit Gesetzgebungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene.

Umfasst sind Verhandlungen und Abschlüsse von Gesamtverträgen mit Verwertungsgesellschaften wie der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ); die Pflege von Beziehungen zu öffentlichen und privaten Organisationen im Rahmen des Vereinszwecks sowie darüber hinaus eine umfassende Interessenvertretung und Unterstützung der eigenen Mitglieder im Rahmen gemeinsamer Interessen.
Der BDM e.V. verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen, er ist konventionell und wirtschaftlich nicht gebunden sowie politisch neutral.
Mitglied im BDM e.V. kann jede natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung werden die im Inland ansässig ist und nach den § 54 ff UrhG vergütungspflichtige Produkte produziert, produzieren lässt, importiert oder als Händler vertreibt. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist zudem die Bereitschaft eines Mitglieds den Zweck des Vereins zu unterstützen.
Der BDM e.V. ist bei Bedarf daran interessiert über die bereits abgeschlossenen Gesamtverträge hinaus, weitere Gesamtverträge abzuschließen wie z.B. einen Gesamtvertrag für Externe Festplatten. Soweit Mitglieder oder zukünftige neue Mitglieder Interesse an dem Abschluss von Gesamtverträgen haben für Produkte bei denen bisher Gesamtverträge noch nicht existieren oder vom BDM e.V. noch nicht abgeschlossen sind, wird sich der BDM e.V. darum bemühen derartige Gesamtverträge abzuschließen.
Solche Gesamtverträge gibt es beispielsweise im Bereich „Externe Brenner“, „Mobiltelefone“, „PCs“, „Smartwatches“, „Tablets“ und „Unterhaltungselektronik“. Gleiches gilt für neue Produkte die ggfls. urheberabgabenpflichtig sind.
Der BDM e.V. wird sich zukünftig darum bemühen mit anderen Verbänden im Zusammenhang mit Produkten im Bereich der digitalen Medien eng zusammen zu arbeiten. Der BDM e.V. wird zudem zukünftige Rechtsentwicklungen beobachten und unter Wahrung des Vereinszweckes die Interessen seiner Mitglieder vertreten z.B. auch gegenüber dem Gesetzgeber.